Zahntechniker
Der Beruf des Zahntechnikers ist in Deutschland schon seit Mitte des 19. Jahrhunderts angesiedelt, wobei die damalige Berufsbezeichnung noch „Zahnkünstler“ lautete. Heute ist die gängige Berufsbezeichnung auch Dentaltechniker oder Dentalmechaniker. Offiziell als Beruf anerkannt gemäß Handwerksverordnung ist er allerdings erst seit 1931. In der heutigen Gesellschaft sind gesunde Zähne bzw. ein vollständiges Gebiss ein absolutes Muss. Deshalb wurde der Beruf des Zahntechnikers durch das heutige ästhetische Empfinden und auch aus gesundheitlichen Erwägungen massiv voran getrieben und hat sich zu einer detaillierten professionellen Technik entwickelt.
Seine Aufträge erhält der Zahntechniker nicht von den Patienten sondern direkt von dem behandelnden Zahnarzt. Dieser nimmt von dem Patienten eine Gebissabdruck, der dann für den Zahntechniker als Modell in Gibsform für die Herstellung von passendem Zahnersatz dient. Hergestellt wird dieser in einem Zahnlabor in Form von Zahnkronen, Implantaten, Brücken, Inlays, Teil- oder Vollprothesen unter Verwendung unterschiedlichster Materialien wie z. B. Keramik oder Edelmetall.
Zahntechniker ist ein handwerklicher Ausbildungsberuf. Die Ausbildungsdauer liegt bei 3,5 Jahren und erfolgt, wie alle handwerklichen Berufe, im dualen System im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Ausbildungsbetriebe sind in erster Linie Zahnlabore, aber auch Zahnkliniken und einige Zahnarztpraxen bilden Zahntechniker aus.
Der Beruf des Zahntechnikers setzt die Fähigkeit zu einer gestaltenden Tätigkeit voraus. Sorgfalt und große Präzision sind für diesen Beruf Grundvoraussetzungen. Die meisten Zahntechniker absolvieren nach bestandener Abschlussprüfung vor der Handwerkskammer eine Weiterbildung zur Meisterprüfung um sich danach selbständig machen zu können.