Zahnarztpraxis
Zahnarztpraxen
In Zahnarztpraxen werden sämtliche Krankheiten, welche den Zahn-, Mund- und Kieferbereich betreffen, behandelt. In der modernen Zahnmedizin hat sich dies aber auch, bei entsprechender Diagnose, auf angrenzende funktionelle Gebiete erstreckt, denn teilweise gehen Zahnmedizin und Medizin fließend ineinander über.
Es gibt zum einen rein privatärztliche und zum andern kassenärztliche Zahnarztpraxen, wobei in den kassenärztlichen Praxen neben den Kassenpatienten meist auch Privatpatienten oder Selbstzahler, in den privatärztlichen Praxen aber ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahler behandelt werden.
Zugelassene Vertragszahnärzte haben auch heute noch überwiegend kollektive Verträge mit den Versicherungsträgern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und diversen weiteren Kostenträgern, wobei die Versicherten in den gesetzlichen Krankenversicherungen den Hauptanteil der Behandlungsfälle stellen. In den letzten Jahren sind allerdings immer mehr Sonderverträge hinzu gekommen, so dass die Vertragslandschaft dadurch immer bunter gestaltet wird. Gerade im zahnmedizinischen Bereich versuchen GKV-Träger, durch z. B. in China oder Singapur gefertigten Zahnersatz, Kosten zu sparen. Dafür werden mit daran teilnehmenden Ärzten besondere Vereinbarungen und vermutlich auch abweichende Honorare vereinbart.
Dagegen sind privatzahnärztliche Praxen nicht an Verträge mit Versicherungsunternehmen oder andern Kostenträgern, die den Patienten nicht betreffen, gebunden.
Aber egal ob kassenzahnärztliche oder privatzahnärztliche Praxis, die Untersuchung, Beratung und Behandlung eines Patienten basiert immer auf einem Behandlungsvertrag, der immer zustande kommt, unabhängig davon, ob der Patient nun gesetzlich, privat oder gar nicht krankenversichert ist. Aus diesem Behandlungsvertrag leiten sich dann auch sämtliche Rechten und Pflichten beider Seiten ab.
Auch die Ausstattung von Zahnarztpraxen hat sich in den letzten Jahren maßgeblich geändert. Moderne Praxen verfügen meist über mehrere Behandlungsräume (auch wenn nur ein Zahnarzt praktiziert), einen Empfangsbereich von welchem aus alle organisatorischen Dinge erledigt werden, selbstverständlich über ein Wartezimmer und oftmals auch noch über einen speziellen Röntgenraum.