Zahnärztliche Chirurgie
Zahnärztliche Chirurgie – MKG-Chirurgie (Mund-, Kiefer- u. Gesichtschirurgie)
Die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, auch Kranio-Maxillo-Faziale Chirurgie oder kurz MKG-Chirurgie genannt, ist ein medizinische Fachgebiet in welchem Ärzte als einziges sowohl ein Studium in der Humanmedizin als auch in der Zahnmedizin absolvieren müssen. Im deutschsprachigen Raum sind deshalb auch häufig Doppelpromotionen (Dr. med. und Dr. med. dent) zu finden, was europaweit nicht selbstverständlich ist, denn z. B. werden in Russland, Bulgarien, Portugal oder Spanien keine doppelte Approbation verlangt.
Das Fachgebiet der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie umfasst die Diagnostik, Therapie, Prävention und, sowohl funktionelle (kauen, schlucken, sprechen) als auch ästhetische, Rehabilitation von Verletzungen, Fehlbildungen, Erkrankungen und Formveränderungen der Zähne, der Mundhöhle, der Kiefer und des Gesichtes.
Der Facharzt für MKG-Chirurgie
Um in Deutschland als Facharzt für zahnärztliche Chirurgie, also als MKG-Chirurg praktizieren zu dürfen, bedarf es aber nicht nur einem abgeschlossen Medizin- und Zahnmedizinstudium, sondern zusätzlich auch einer fünfjährigen Weiterbildungszeit, von der mindest drei Jahre im Stationsdienst abgeleistet werden müssen. Um mit der Weiterbildung beginnen zu können, muss zumindest das Humanmedizinstudium abgeschlossen sein, die Facharztprüfung kann aber erst nach Abschluss von Human- und Zahnmedizinstudium und den entsprechenden Approbationen abgelegt werden. Anrechenbar auf die Weiterbildung zum Facharzt sind entweder ein Jahr Chirurgie oder ein Jahr HNO oder ein Jahr Anästhesiologie oder ein Jahr Neurochirurgie. Zusätzlich muss, gemäß Weiterbildungsordnung, ein umfangreicher „OP-Katalog“ nachgewiesen werden.
Hat man die Zulassung zum Facharzttitel erlangt, besteht die Möglichkeit, durch weitere Tätigkeiten in Ausbildung die Zusatzbezeichnung „plastische Operationen“ zu erhalten. Dies nennt man Subspezialisierung. Von der DGMKG ist 2010 ein zusätzlicher Masterstudiengang „Ästhetische Gesichtschirurgie“ eingeführt worden, um eine strukturierte Weiterbildung für ästhetische Operationen im Gesichtsbereich zu etablieren.