Prothetik
Zähne, die z. B. durch einen Unfall verloren wurden, durch Karies oder Parodontitis so geschädigt wurden, dass man sie nicht mehr erhalten konnte, können mit Hilfe der Zahnprothetik durch Zahnprothesen ersetzt werden. Das gleiche gilt für geschädigten oder vollkommen zurückgegangenen Kieferknochen.
Je nachdem, welche Anforderungen die Konstruktion zu erfüllen hat, werden hierbei zahnfarbene Kunststoffe, Keramik und Metalllegierungen verwendet. Durch die prothetische Zahnmedizin kann die natürliche Funktion der Zähne und die Ästhetik wiederhergestellt werden. Der Patient erhält hierdurch einen natürlich wirkenden Zahnersatz. Im Idealfall ist dieser nicht vom natürlichen Zahnbestand zu unterscheiden.
Systematisch unterschieden werden kann die prothetische Versorgung in festsitzenden, herausnehmbaren und kombiniert festsitzend-herausnehmbaren Zahnersatz. Zu dem festsitzenden Zahnersatz zählt man Teilkronen, Vollkronen (getragen von natürlichen Zähnen oder Implantaten), Verblendschalen (sogenannte Veneers), Adhasivbrücken (Klebebrücken), geteilte Brücken, Keramikverblendbrücken, Kunststoffverblendbrücken, Suprakonstruktionen auf Implantaten, Zirkonoxid-Zahnersatz, Galvanobrücken, CAD/CAM-Zahnersatz.
Herausnehmbarer Zahnersatz sind partielle Prothesen (Teilprothesen), bei welchen man zwischen Schaltprothesen (Ersatz zwischen natürlichen Zähnen) und Freiendprothesen (nur einseitig von natürlichem Zahnbestand begrenzt) unterscheidet, Modellgussprothesen und Immediatprothesen.
Bei dem kombiniert festsitzend-herausnehmbaren Zahnersatz handelt es sich um teleskopierende Versorgung d. h. Brücken oder Teilprothesen werden mit teleskopierenden Doppelkronen verankert (Teleskopprothese), um Versorgung mit Ankern, Stegen und Geschieben, Cover Denture Prothese (Deckprothese) und Implantatgetragene Prothesen.
Aber gleichgültig, welche Art der Prothetik angewandt wird, eine gründiche Mundhygiene ist in allen Fällen die Grundvoraussetzung für ihren Erfolg.