Privatzahnärzte
Das Berufsbild des Privat Zahnarztes
Grundsätzlich praktizieren Privat Zahnärzte in einer eigenen Praxis. Ihr Arbeitsgebiet unterscheidet sich von dem eines allgemein praktizierenden Zahnarzt fachlich in keiner Weise, allerdings werden in einer privatzahnärztlichen Praxis nur Patienten behandelt, die über eine privat Krankenversicherung verfügen.
Das Aufgabengebiet des Zahnarztes hat sich in der modernen Zahnmedizin stark erweitert. Heutzutage geht es nicht mehr nur um die Behandlung und den Ersatz von Zähnen sondern um die Gesunderhaltung des gesamten orofazialen Systems, was neben den Zähnen den Zahnhalteapparat, die Kiefer, das Kiefergelenk, die Muskulatur und die Weichgewebe in der Mundhöhle mit einschließen.
Selbstverständlich werden Zähne auch weiterhin bei Bedarf mit Füllungen versehen und verlorengegangene Zähne ersetzt. Aber gerade die Prävention von Erkrankungen ist heutzutage auch zu einem ganz wichtigen Aufgabengebiet im zahnmedizinischen Bereich geworden.
Auch haben sich viele Zahnärzte durch diverse Weiterbildungen auf ein Fachgebiet spezialisiert, wie z. B. der Kieferorthopäde, der sich speziell auf die Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen spezialisiert hat.
Viele Allgemeinerkrankungen manifestieren sich zunächst in der Mundhöhle, wodurch sich die Zahnmedizin fest in die Allgemein Medizin integriert hat. Infektionskrankheiten z. B. erschleichen sich oftmals ihren Eingang durch die Mundhöhle, die Erkrankung an einer Diabetes mellitus erkennt man oft als erstes durch Veränderungen des Zahnfleisches und schwere Zahnfleischentzündungen können gravierende Auswirkung auf den gesamten Organismus haben.
Der Unterschied von privat praktizierenden Zahnärzten zu allgemein praktizierenden Zahnärzten liegt darin, dass ein privat praktizierender Zahnarzt die Möglichkeit hat, alle Wünsche des Patienten hinsichtlich einer Zahnbehandlung zu berücksichtigen und, wenn medizinisch machbar, auch zu erfüllen, ob es sich hierbei nun um eine Behandlung unter Vollnarkose handelt, um speziell gewünschte Materialen bei Zahnreparaturen oder Zahnersatz, denn sämtliche anfallende Kosten werden, im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen, von den privaten Krankenversicherungsträgern übernommen.