Kieferchirurgen
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Die operative Entfernung verlagerte Zähne
Unter Verlagerung eines Zahnes versteht man alle Abweichungen von seiner Normallage. Dies beinhaltet im engeren klinischen
Sinne auch den Begriff der retinierten Zähne.
Gründe für die Entfernung verlagerter Zähne:
Patienten berichten immer wieder, dass mit dem Durchtritt der Weisheitszähne ein Engstand
im Frontbereich auftritt. Um das kieferorthopädische Ergebnis nicht zu gefährden, sollten
die Zähne bei Platzmangel rechtzeitig entfernt werden.
Entfernung zur Vermeldung von Entzündungen:
Vor allem bei zum Teil durchgebrochenen Weisheitszähnen können ausgehend
von lokal begrenzten, relativ harmlosen Tascheninfektionen augedehnte Weichteilentzündungen bis
zum Abszeß entstehen.
Entfernung aus prothetischen Gründen:
Vor der Anfertigung eines hochwertigen und meist teuren Zahnersatzes sollten
mögliche Unruheherde, wie impaktierte Zähne, die in der Nähe sind, entfernt werden.
Bei Zähnen, die im Gaumen liegen muß vor dem operativen Eingriff ein Abdruck genommen
werden, damit eine Verbandplatte angefertigt werden kann.
Die Freilegung:
Eine mögliche Freilegung und ieferorthopädische Einstellung von verlagerten Zähnen ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Der Zahn darf nicht übermäßig von seiner normalen Durchbruchsrichtung abweichen. Für seine Aufnahme in die Zahnreihe
muß genügend Platz vorhanden sein.
Kieferchirurgie - Zahnerhalt / Wurzelspitzenresektion
Vor der Durchführung einer Wurzelspitzenresektion (WSR) muß geprüft werden, ob der eingriff angezeigt ist, d.h., ob
das angestrebte Ziel des Zahnerhalts möglich ist.
Gründe / Indikationen für die WSR:
- Entzündung im Wurzelspitzenbereich(Parodontitis apicalis) vor oder nach Wurzelfüllung
- Nicht vollständig aufbereitbarer Kanal (Wurzelkrümmung, Stiftkrone, alte inkomplette Stiftfüllung, Frakfurt eines Kanalinstumentes etc.)
- Zähne mit zystischen Veränderungen im Bereich der Wurzelspitze
- Überstopftes Wurzelfüllmaterial
- Wurzelfraktur im unteren Wurzeldrittel
Kieferchirurgie - Zysten
Zysten sind mit Flüssigkeit gefüllte Hohlräume, die im Weichgewebe liegen können. Zysten sind gutartige Neubildungen,
die nur selten maligne entarten können. Zysten entstehen vorzugsweise in Gewebebereichen, in denen im Laufe der
embryonalen Entwicklung Epithelreste verblieben sind, oder durch
Fehlentwiklung.
Grundsätzlich muss jede Zyste operativ entfernt werden, da durch deren weiteres Wachstum Nachbarstrukturen nachhaltig
geschädigt werden können.
Im Bereich der Mundhöhle sind Zysten im Bereich der Wurzelspitze relativ häufig. Die Ursache dieser Zysten liegt praktisch
immer an einem abgestorbenen Zahnnerven. Die hierdurch bedingte Entzündung regt bestimmte Gewebsteile zur Zystenbildung an.
An Wichteilzysten sind vorzugsweise Schleimzysten der Mundschleimhaut zu nennen, die bevorzugt an der Unterlippe (aber auch
an Oberlippe und Wangenschleimhaut anzutretten sind) auftreten. Sie sind linsen- bis kirschgroß und schmerzlos.
Grützbeutel (Atherome) sind Zysten der Talgdrüsen und liegen in der Haut. Diese entstehen, wenn der Ausführungsgang der
Talgdrüse verstopft ist und der weiter produzierte Talg nicht abfließen kann.