Implantologen
Ein Zahnarzt, der sich auf das Einsetzen von Implantaten spezialisiert hat, nennt man Implantologe. Jeder Zahnarzt erwirbt mit der Approbation die Erlaubnis, Zahnheilkunde uneingeschränkt ausüben zu können und somit auch Zahnimplantate zu setzen. Allerdings ist die Berufsbezeichnung „Implantologe“ im Gegensatz zu „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“, Fachzahnarzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie“ oder Fachzahnarzt für Parodontologie“ weder geschützt noch wird sie öffentlich-rechtlich erteilt, diese Bezeichnung gibt sich der betroffene Zahnarzt selbst.
Viele dieser Zahnärzte sind Mitglied in implantologischen Fachgesellschaften und absolvieren dort spezielle Fortbildungsprogramme, was allerdings nichts über ihre Qualifikation aussagt. Deshalb verlangen die meisten dieser implantologischen Fachgesellschaften für die Verleihung der Bezeichnung „Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie“ von den Zahnärzten unter anderem eben diese Absolvierung eines speziellen Fortbildungsprogramms, mindestens 50 gesetzt Implantate pro Jahr bzw. 200 gesetzte Implantate insgesamt und eine kontinuierliche Weiterbildung. Auch die Landeszahnärztekammern verleihen einen sogenannten Tätigkeitsschwerpunkt. Die Kriterien hierfür sind dabei von Kammer zu Kammer unterschiedlich.
Darüber hinaus gibt es einen speziellen Aufbaustudiengang, durch den man den Titel eines Masters of Science (Msc) in oraler Implantologie erlangen kann.