Bleaching / Zahnaufhellung



Heutzutage spielt die Optik eines Menschen eine große Rolle in unserer Gesellschaft und dazu gehören auch gepflegte Zähne und ein schönes Lächeln. Deshalb lassen sich immer mehr Menschen aus ästhetischen und kosmetischen Gründen die Zähne aufhellen.


Zahnaufhellungen wurden schon vor Jahrhunderten von der wohlhabenden Gesellschaft vornehmen lassen allerdings mit wenig adäquaten Mitteln, die oftmals auch noch zu Zahnschädigungen führten. In der Zwischenzeit ist man in der Lage, Zähne praktikabel, substanzschonend und wirkungsvoll aufzuhellen. Werden für die Zahnaufhellung (Bleaching) pH-neutrale Präparate eingesetzt und wendet man diese sachgemäß an, sind keine Zahnschädigungen zu befürchten und die Nebenwirkungen halten sich in Grenzen.


Bei Zahnverfärbungen haben sich farbgebende Stoffe unterhalb der Zahnoberfläche in das Dentin und den Zahnschmelz eingelagert. Diese lassen sich, im Gegensatz zu Zahnbelägen, durch normales Zähneputzen nicht mehr entfernen. Allerdings sollte man trotzdem, hat man sich für eine Zahnaufhellung entschieden, vor Behandlungsbeginn eine professionelle Zahnreinigung in einer Zahnarztpraxis durchführen lassen, da dadurch die nachfolgende Aufhellungsbehandlung besser auf die Zahnsubstanz einwirken kann. Zusätzlich sollte vom Zahnarzt vorab überprüft werden, ob Zahn- oder Zahnfleisch-Schäden vorliegen, bevor er mit der Bleaching-Behandlung beginnt.


Ursachen für Zahnverfärbungen können vielseitig sein. Tabak, Tee, Kaffee, Rotwein usw. können von außen in den Zahn eindringen oder aber Medikamente, Unfallfolgen, Karies, Absterben des Zahnmarks, Mangelernährung etc. können zu Verfärbungen des Zahnes von innen heraus führen.


Es gibt verschiedene Methoden, um eine Zahnaufhellung vorzunehmen, aber bei allen werde in der Regel Präparate angewandt, welche Wasserstoffperoxid (H2O2) wie z. B. in Form von Carbamidperoxid. Dadurch, dass sie in den Zahn eindringen können, werden dort Sauerstoff-Radikale abgespaltet, welche in der Lage sind, Farbstoffe im Zahn chemisch zu verändern, so dass sie farblich nicht mehr in Erscheinung treten. Allerdings sollten die angewandten Präparate pH-neutral sein, damit die Zähne nicht unnötig aufgeraut werden und somit wieder eine Angriffsfläche für erneute Verfärbungen bilden.


Eine der möglichen Methoden zur Zahnaufhellung ist das Aufhellen mit individuell angefertigten Zahnschienen. Hierfür wird von dem Zahnarzt eine Abformung der Zähne vorgenommen und danach werden von einem Zahntechniker die entsprechenden Zahnschienen hergestellt. Diese Schienen werden dann mit peroxidhaltigem Aufhellungsgel befüllt. Diese Schienen muss der Patient, je nach Intensität der Verfärbungen, zwischen 1 bis 8 Stunden tragen. Bei diesem Verfahren können 5 bis hin zu 15 Behandlungen nötig sein. Man nennt dieses Verfahren der Zahnaufhellung "Home-Bleaching".


Eine andere Möglichkeit ist das sogenannte "Power-Bleaching", bei dem das Aufhellungsmittel direkt auf die Zähne aufgebracht wird. Da die hierfür angewandten Präparate von höher Konzentration sind, wird die Behandlung auf dem Patientenstuhl durch den Zahnarzt vorgenommen. Um das Zahnfleisch zu schützen, wird dieses vorher mit einem gummiartigem Überzug, dem sogenannten Kofferdam überzogen. Oftmals wird durch Bestrahlung mit einer Bleaching Lampe die Wirkung noch intensiviert. Die Behandlungsdauer liegt hier zwischen 15 bis 45 Minuten. Ist die gewünschte Aufhellung damit noch nicht erreicht, kann die Behandlung wiederholt werden.


Bei der Aufhellung von devitalen (bereits abgestorbenen) Zähnen wird das hierfür geeignete Präparat in den Zahn eingebracht und zwar durch den bereits geöffneten Wurzelkanal. Der Zahn wird wieder provisorisch verschlossen und das Aufhellungspräparat verbleibt für mehrere Tage in dem Zahn. Danach wird es wieder entfernt und ist die gewünschte Zahnfarbe erreicht, wird die Krone wieder aufgesetzt und dauerhaft versiegelt.


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