Medizinrecht
Die rechtliche Ausgestaltung der (schuldrechtlichen) Rechtsbeziehung zwischen Arzt und Patienten sowie von Ärzten untereinander, die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des zahnärztlichen und ärztlichen Berufes und das Meldewesen meldepflichtiger Krankheit sind unter dem Oberbegriff Medizinrecht zusammen gefasst.
Aber nicht nur auf das allgemeinere Gebiet der Arzthaftung, also das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient erstreckt sich dieses Rechtsgebiet, sondern auch das Recht der Honorierung von Privatpatienten (Gebührenordnung für Ärzte (GOA)), arztspezifische Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht (Sozialgesetzbuch, vor allem SGB V mit Kassenzulassung, Honorierung für Allgemeinpatienten und Details), das allgemeine Berufsrecht (Approbationsordnung, ärztliche Berufsordnungen der jeweiligen Landesärztekammer), das kollegiale und rechtliche Verhältnis zwischen Ärzten (Arztwerberecht, ärztliches Gesellschaftsrecht, Recht der Praxisübertragung), sowie spezielle Regelungen zur Ausübung des ärztlichen Berufs wie etwa die Röntgenverordnung werden davon umfasst.
Das Recht der Apotheken, das Pharmarecht und das Recht der Pflegeberufe kann im weiteren Sinn auch zu dem Gebiet des Medizinrechts gezählt werden. Häufig wird dieser Bereich, welcher einen öffentlich-rechtlichen Schwerpunkt aufweist, auch als Gesundheitsrecht bezeichnet.
Seit 2004 gibt es in Deutschland für Anwälte, die sich auf dem Gebiet des Medizinrechts spezialisiert haben die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht.
Das Deutsche Institut für Gesundheitsrecht (DIGR) wurde im Jahr 2006 gegründet. Es agiert als Kompetenzzentrum im Wertesystem der Gesundheitsverfassung "zu Wohle des Patienten und für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem". Als unabhängige wissenschaftliche Einrichtung, die durch einen marktwirtschaftlichen und liberalen Denkansatz geprägt ist versteht sich das DIGR mit dem Ziel, ein freies, faires und partnerschaftliches Gesundheitswesen zu erschaffen. Deshalb engagiert es sich besonders in den Bereichen Nachwuchsförderung, Lehre, Beratung und Forschung.