Fachanwälte für Medizinrecht



Erst seit 6 Jahren, also seit dem Jahr 2004, gibt des den Titel "Fachanwalt für Medizinrecht".


Voraussetzung für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung ist eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung auf den Titel.


Auf den, sein Fachgebiet umfassenden Teilbereichen, muss der Fachanwalt für Medizinrecht besondere praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse besitzen. Den Nachweis der theoretischen Kenntnisse muss der Anwalt durch einen anwaltsspezifischen Lehrgang von mindestens 120 Zeitstunden erbringen. Eine weitere Verpflichtung des Anwaltes ist es, wie bei allen anderen Fachanwälten auch, sich ständig weiterzubilden.


Für den Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen ist die Voraussetzung, dass der antragstellende Anwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung als Rechtsanwalt im Fachgebiet Medizinrecht weisungsfrei und persönlich gearbeitet hat. Der antragstellende Anwalt muss hierzu den Nachweis führen, dass er mindestens 60 Fälle bearbeitet hat, von denen mindestens 15 Fälle rechtsförmliche Verfahren und von diesen 15 wiederum mindestens 12 Fälle gerichtliche Verfahren gewesen sein müssen. Zudem müssen sich diese Fälle, gemäß Fachanwaltsordnung (FAO), auf drei der vorgeschriebenen Bereiche beziehen. Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung einzelner Fälle können hierbei zu einer anderen Gewichtung führen.


In folgenden Bereichen müssen, gemäß Fachanwaltsordnung (FAO), besondere Kenntnisse für das Fachgebiet Medizinrecht nachgewiesen werden.


1. Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere

  • a) zivilrechtliche Haftung
  • b) strafrechtliche Haftung

2. Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, sowie Grundzüge der Pflegeversicherung


3. Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere

  • a) ärztliches Berufsrecht
  • b) Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe

4. Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung


5. Vergütungsrecht der Heilberufe


6. Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht


7. Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts


8. Grundzüge des Apothekenrechts


9. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts


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